Der Fall Kathrin Kahl: Das Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichts

Massive ärztliche Behandlungsfehler, eine systematische Verschleppung der Ermittlungen durch die Justiz und ein skandalöses Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Daraus setzt sich der Fall Kathrin Kahl zusammen, der längst zu einem Justizskandal mit bundesweiter Bedeutung geworden ist.

Das Skandalurteil im Fall Kathrin Kahl – Eine Einführung

Kathrin Kahl verstirbt 2010 im Krankenhaus D. (in MV) infolge einer von fachfremd behandelnden Ärzten nicht beherrschten, grob fehlerhaften Chemotherapie. Die Ärzte stehen unter dem dringenden Tatverdacht der fahrlässigen Tötung, weshalb die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet. Was in den folgenden fünf Jahren geschieht, ist schlichtweg ein Skandal: Die Staatsanwaltschaft in N. trifft gezielte Maßnahmen, um die Ermittlungen zu verschleppen.

Ohne Berücksichtigung der massiven fachanwaltlichen Proteste erfolgt im März 2015 die Einstellung des Verfahrens. Die Begründung: Der Tod von Kathrin Kahl sei nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit auf Behandlungsfehler im Rahmen der Chemotherapie zurückzuführen.

  • Beschwerde: Auch die im März 2015, unmittelbar nach Einstellung des Verfahrens, eingereichte Beschwerde wird abgelehnt: die übergeordnete GenStA in R. bestätigt diesen Einstellungsbeschluss im April 2017 – trotz der seit etlichen Monaten vorausgegangenen Vorlage einer umfassenden Gegen-Begutachtung durch den international renommierten Onkologen/Internisten Prof. Dr. Herrmann (Basel). Diese belegt lückenlos die Kausalität zwischen den Arztfehlern und dem Tod von Frau Kathrin Kahl. Wenig später erfolgt die Einreichung eines umfassenden Klageerzwingungsantrags, dem unter anderem auch die og. Gegen-Begutachtung des Prof. Dr. Herrmann beiliegt.
  • Klageerzwingungsantrag: Das OLG R. verwirft den Klageerzwingungsantrag im Mai 2017 als unzulässig, da dieser angeblich nicht den formalen Erfordernissen entspreche: ein weiteres Fehlurteil der Justiz, wie sich im Nachhinein herausstellen wird. Auch die im Juli 2017 eingereichte Gehörsrüge wird zurückgewiesen. Die daraufhin gestellte Verfassungsbeschwerde wird vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erst ein Jahr später beantwortet. Mit einem von schwerwiegenden juristischen Fehlern gekennzeichneten Skandal-Urteil setzt das BVerfG in Karlsruhe dem Fall Kathrin Kahl am 2. Juli 2018 ein unanfechtbares Ende.
  • BVerfG Fehlurteil: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die gravierende Fehlerhaftigkeit des OLG R.-Beschlusses, womit gegen das OLG eine Grundrechtsverletzung nach Art. 19 Abs. 4 GG (1.) geltend gemacht wird. Die daher berechtigte Verfassungsbeschwerde gegen vorherige Fehlentscheidungen (die letztendlich eine Klageerhebung blockierten) wurde allerdings nicht angenommen. Das BVerfG besteht darauf, dass die Tat bereits verjährt sei und dementsprechend nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann.

Dieser Beschluss macht aus einer Reihe von Fehlentscheidungen einen Justizskandal!

Warum ist die Entscheidung des BVerfG im Fall Kathrin Kahl ein Skandalurteil?

Ungeachtet der vorausgegangenen, mehrjährigen Fehlentscheidungen stellt der Beschluss des BVerfG vom Juli 2018 für sich allein schon ein unglaubliches Skandalurteil dar. Die angebliche Verjährung der Tat lässt sich mit letztlich simplen Berechnungen gemäß §78 StGB widerlegen, wie die Fakten beweisen:

  • Die Verjährungsfrist bei Ermittlungen gegen einen Arzt in Bezug auf fahrlässige Tötung beträgt 5 Jahre. Erfolgen in diesem Verjährungszyklus weitere Ermittlungen oder werden zusätzliche Gutachten angefordert, so wird der Zyklus unterbrochen. In diesem Fall startet ein neuer Zyklus von 5 Jahren. Damit ist es möglich, Fälle die bis zu 10 Jahre vergangen sind, strafrechtlich zu verfolgen.
  • Sowohl im März 2011 als auch im November 2013 werden Gutachten in Auftrag gegeben, die nach §78c Abs. 1 Nr.3 nach dem letzten Gutachten-Auftrag aus dem November eine Verjährungsunterbrechung nach sich ziehen müssen. Demzufolge muss der 5-Jahres Zyklus nach dem letzten Gutachten-Auftrag aus dem November 2013 neu beginnen und darf frühestens im November 2018 enden.
  • Die 2011 und 2013 angeforderten Gutachten finden im Skandalurteil des BVerfGs allerdings keine Berücksichtigung. Stattdessen wird darin nur auf „rechtsmedizinische Gutachten“ verwiesen. Um welche Gutachten es sich konkret handelt wird nicht weiter erläutert. Zudem werden Fantasiequellen als angebliche Belege herangezogen, die im Zuge eines öffentlichkeitsfernen Berichtigungsbeschlusses in der offiziellen Karlsruher Urteilsversion geflissentlich unerwähnt bleiben.

Was im Fall Kathrin Kahl bleibt, ist ein Skandalurteil und eine große Zahl unbeantworteter Fragen.