Offene Fragen

Das Fehlurteil des BVfG hat dafür gesorgt, dass die betreffenden Ärzte des Kreiskrankenhauses D.
(vermutlich noch immer fachfremd im onkologischen Bereich tätig) sich strafrechtlich in diesem
Land nicht mehr zu verantworten haben. Sie werden ihr Gewissen jedoch nicht zum Schweigen bringen können! Ihrer Verantwortung entziehen können sich auch nicht die für das eklatante Fehlurteil verantwortlichen 3 Richter der 2.Kammer des 2.Senats. Ihr „unanfechtbares Urteil“ schlägt zwar die
Tür zu für weitere rechtliche Schritte – aber sie können bleibende Fragen nicht verhindern:

    • Wer hat das Urteil zu verantworten? Es ist höchst irritierend, dass 3 angeblich gestandene
      Juristen ihren Namen für ein derartiges Urteil mit einer haltlosen Begründung hergeben.
    • Wie kommt ein derartiges Chaos in der Verjährungsbegründung zustande – mit mehrfacher
      Angabe von Quellen, die überhaupt nicht existieren?
    • Was ist der Grund für die offensichtlich hilflose, nebulöse Sprache im Zusammenhang mit
      diversen Gutachten-Kategorien? Warum wurden die Gutachten nicht präzise genannt? (s. Dokumente/BVfG_Urteil-Vs1 (Ausschn.) und Dokumente/BVfG_Urteil-korr.-Vs2 (Ausschn.))
    • Warum wurde ein derart gravierendes Urteil offensichtlich nicht vorab gegengelesen?
    • Gibt es im 2.Senat generell keine Kontrollmechanismen?
    • Haben sich irritierende Praktiken der unteren Justizebenen bereits bis in die Spitze des
      Justizapparats ausgebreitet?

Es bestehen inzwischen begründete Zweifel, dass die Arbeit des höchsten Verfassungsorgans generell mit der gebotenen Sorgfalt, Unabhängigkeit, Kompetenz und Integrität ausgeführt wird (s. auch „Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts„, BVerfG-Website, S.1)