Aktuell

  

Zivilprozess (Landgericht Neubrandenburg):

 

Stand 4.10.20:
aufgrund erheblicher Differenzen zwischen den Beteiligten wurde zwischenzeitlich seitens des Gerichts ein zusätzlicher Sachverständiger – über die Ärztekammer Hamburg – beauftragt, ein weiteres Gutachten zur Kausalität zwischen Ärztefehlern und dem Tod meiner Frau / unserer Mutter zu erstellen.
Dieses richterlich beauftragte, zusätzliche Gutachten liegt bereits – mit eindeutigem! Ergebnis – seit etlichen Wochen allen Beteiligten vor. Die Reaktion der Beklagtenseite: sie forderte sofort und vehement eine neue, weitere Begutachtung seitens einer anderen Stelle. Unsere rechtsanwaltliche, detaillierte Stellungnahme zu dieser neuen Forderung wurde dem Gericht nur wenig später vorgelegt.
Es folgte inzwischen weiterer Schriftwechsel, u.a. mit einer – lt. Gerichtsauftrag – zusätzlichen Stellungnahme des o.g. Sachverständigen zur Reaktion der Beklagtenseite zum seit langem vorliegenden zusätzlichen Gutachten.
Ergebnis: der Sachverständige bestätigte detailliert und uneingeschränkt seine bisherige Begutachtung.




Stand 16.2.21:
– Das Landgericht Neubrandenburg hat für Dienstag, 23. Februar 2021, 14.00 Uhr, „Termin zur Güteverhandlung“ und „für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung“ unmittelbar anschließenden Haupttermin“ angesetzt.



Stand 1.3.21:
Eine Einigung wurde am 23.2. auch nicht annähernd erreicht, nicht zuletzt wegen eines von der Beklagtenseite vorgebrachten völlig indiskutablen Beitrags. Das Gericht hat schließlich mit Zustimmung der Parteien das sog. schriftliche Verfahren angeordnet, in dessen Verlauf beide Seiten bis zum 13.4.21 Schriftsätze nachreichen können.

 

Verkündungstermin bzgl. der endgültigen Entscheidung wird der 27.4.21, 13.00 Uhr (Landgericht, Saal 3) sein.

 

Stand 2.7.21:
Das Urteil wurde am 27.4.21 verkündet.

 

Gegen 2 der Beklagten (Dr. E., sowie die Geschäftsführung des Krankenhauses D.) wurde weitgehend unserem Antrag entsprechend geurteilt. Gegen den 3.Beklagten, Dr.W., verweigerte das Landgericht Neubrandenburg lapidar in 3 Zeilen eine Verurteilung da „die Klage…unbegründet sei“ – ein für uns absolut nicht nachvollziehbarer Urteilsspruch. Wir legten Berufung ein.

Berufung legte auch die Beklagtenseite ein – wie zu erwarten: aus einer

empörend grotesken Perspektive.

 

Das Gerichts-Verfahren ist jetzt beim OLG Rostock anhängig.

 

 

Stand 16.12.2022:
weiterhin gültig: OLG-Rostock-Bescheid vom 16.6.22 mit der Feststellung, dass
mit einer weiteren Verfahrens-Bearbeitung voraussichtlich erst im 1. Quartal
2023 zu rechnen ist.

Stand 30.09.2023

Gerichtstermin OLG Rostock am kommenden Freitag, 6.10.23, 10.00 Uhr. Für alle, die zu diesem Termin vor Ort sein können:

OLG Rostock, Wallstraße 3, neben „Steintor“, Stadtzentrum; ca. 10-15 min Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt

Straßenbahn-Linien: 4 bzw.5 bzw. 6, Haltestelle „Steintor“ im OLG: Einlass-Kontrolle; bitte Personalausweis nicht vergessen.

 

 

Info:
Nochmals wird an den höchst informativen Bericht „Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht“ erinnert. (Zugang zu dem Video: über diverse Suchmaschinen-Infos !)
Dieser Bericht thematisiert kritisch und detailliert ua Aufbau und Arbeitsweise des gegenwärtigen deutschen Justizsystems mit seinen Staatsanwälten, Richtern und der Polizei – vor dem Hintergrund eines Systems mit zT archaischen Strukturen.