BVerfG Fehlurteil: So urteilt das Bundesverfassungsgericht

Beschäftigt man sich mit den Fakten des Falls Kathrin Kahl, so taucht unweigerlich eine Vielzahl an Fragen auf: Wie kann es zu solch einer Verkettung von Fehlurteilen kommen? Welche chaotischen Zustände herrschen in der deutschen Gerichtsbarkeit? Warum werden fachanwaltliche Proteste nicht berücksichtigt? Die Liste lässt sich fast endlos fortführen.

Nach dem qualvollen Tod von Frau Kathrin Kahl – verursacht durch eine desaströse Chemotherapie im KH D. (MV): Stationen auf dem Weg zum BVerfG Fehlurteil

Konkrete Antworten auf die eben gestellten Fragen wird das Bundesverfassungsgericht wohl nie liefern. Nichtsdestotrotz lässt sich anhand der Fakten belegen, dass es sich bei diesem Beschluss um ein skandalöses Fehlurteil handelt.

  • 2. Juni 2010: Strafanzeige gegen die behandelnden Ärzte (dringender Verdacht auf fahrlässige Tötung)
  • Juni bis September 2010: Ermittlungen gegen die Ärzte, Durchsuchung von Räumlichkeiten und Beschlagnahmung von Dokumenten
  • 3. März 2015: Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit der Begründung, der Tod lasse sich nicht zweifelsfrei auf ärztliche Fehler in der Chemotherapie zurückführen
  • 7. März 2015: Einreichung einer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens
  • 14. Februar 2017: Beschwerdeantrag wird lapidar von der Generalstaatsanwaltschaft R. zurückgewiesen, trotz Vorlage einer umfassenden Gegen-Begutachtung durch einen international renommierten Onkologen und Internisten, der die Kausalität zwischen ärztlichen Fehlern und dem Tod von Frau Kathrin Kahl detailliert belegt.
  • 17. März 2017: Fristgerechte Vorlage eines Klageerzwingungsantrags beim Oberlandesgericht R.
  • 31. Mai 2017: Das OLG R. verwirft den Antrag aufgrund angeblich fehlerhafter Formalien
  • 2. Juli 2018: Das Bundesverfassungsgericht fällt ein Urteil über die ein Jahr zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde. Demzufolge ist die Zurückweisung des Klageerzwingungsantrags von Seiten des OLG R. unzulässig und entspricht einer Grundrechtsverletzung nach Art. 19 Abs. 4 GG (1.). Trotzdem wird die Verfassungsbeschwerde abgelehnt, da die Tat bereits verjährt sei.

Das BVerfG Fehlurteil vom 2. Juli 2018 ist der absolute Tiefpunkt in der hier aufgelisteten Kette grober Justiz-Fehlurteile. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verjährung der Tat entbehrt jeder Grundlage. Kurz gesagt: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Skandalurteil!

BVerfG Fehlurteil – Wissenswertes zur Verjährung im Arztstrafrecht

Im Arztstrafrecht – wie im Strafrecht generell – ist genau festgelegt, dass die Verjährungsfrist bei fahrlässiger Tötung 5 Jahre beträgt. Erfolgen in diesen 5 Jahren weitere Untersuchungen oder Ermittlungen wird die Frist unterbrochen und neu gestartet. Die Gesamtdauer der Verjährungsfrist beträgt allerdings maximal 10 Jahre.
Eine Verjährungsunterbrechung kann beispielsweise durch die Anforderung von Gutachten erfolgen. Im Fall Kathrin Kahl wurden sowohl 2011 als auch 2013 nachweislich Gutachten angefordert, die nach §78 c Abs. 1 Nr. 3 zwangsläufig zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führen müssen. Demzufolge hätte eine Verjährung frühestens im November 2018 erfolgen dürfen.
Im BVerfG Fehlurteil werden diese überaus wichtigen Gutachten mit keinem Wort erwähnt. Es werden nur nebulös verschiedene Rechtsgutachten angeführt und unter Zuhilfenahme von Fantasiequellen eine Verjährungsfrist für 2015 errechnet. Einfache Mathematik und die korrekte Auslegung der Gesetze sprechen eine eindeutige Sprache: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist ein Justizskandal und basiert auf einer grob fehlerhaften Rechtsauslegung durch den Justizapparat.